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  • Numerus-clausus-Verfahren, 7 V 1774/21, Beschluss vom 07.12.2021

07.12.2021 - Numerus-clausus-Verfahren, 7 V 1774/21, Beschluss vom 07.12.2021

Datum der Entscheidung
07.12.2021
Aktenzeichen
7 V 1774/21
Normen
§ 1 Abs 2 BremHZG
§ 1 BremHZG
§ 2 Abs 2 S 2 BremHZG
Rechtsgebiet
Hochschulrecht
Schlagworte
Abschlussarbeit
abstraktes Stellenprinzip
General Studies
Hochschulrecht
Hochschulzulassung
Konkretes Stellenprinzip
NC-Verfahren
Psychologie
Universität Bremen
Leitsatz
Das in § 2 Abs. 2 Satz 2 BremHZG verankerte konkrete Stellenstichtagsprinzip wird dem Kapazitätserschöpfungsgebot nicht gerecht. Dieses Prinzip lässt allein den möglichen Umstand, dass am Stichtag der Lehreinheit zugewiesene Stellen noch unbesetzt geblieben sind, für die Annahme genügen, dass die betroffenen Stellen auch im gesamten Berechnungszeitraum für die Ausbildung in der Lehreinheit nicht zur Verfügung stehen.
Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 2 BremHZG kann - aufgrund des im Wortlaut zum Ausdruck kommenden eindeutigen Willens des Gesetzgebers - auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung "aufgeweicht" werden.