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  • Personalvertretungsrecht Land, Konkretisierung einer Maßnahme, Voraussetzungen einer vorläufigen Regelung, vorangehendes Verhalten des Dienststellenleiters, 12 K 408/21, Beschluss vom 08.10.2021

08.10.2021 - Personalvertretungsrecht Land, Konkretisierung einer Maßnahme, Voraussetzungen einer vorläufigen Regelung, vorangehendes Verhalten des Dienststellenleiters, 12 K 408/21, Beschluss vom 08.10.2021

Datum der Entscheidung
08.10.2021
Aktenzeichen
12 K 408/21
Normen
BremPersVG § 58 Abs 3
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht
Leitsatz
Eine Zustimmungsanfrage an den Personalrat muss hinreichend konkretisiert sein. Vorläufige Maßnahmen nach § 58 Abs. 3 BremPersVG können nur parallel zu einem Mitbestimmungsverfahren durchgeführt werden. Die Eilbedürftigkeit orientiert sich am öffentlichen Interesse, vorangegangenes Verhalten des Dienststellenleiters kann ein Indiz für die Eilbedürftigkeit sein.
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf