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20.09.2022 - Prüfungsrecht, 7 K 1732/20, Urteil vom 20.09.2022

Datum der Entscheidung
20.09.2022
Aktenzeichen
7 K 1732/20
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Klausurbewertungsbogen
Prüfungsrecht
Überdenkungsverfahren
Leitsatz
Eiine Pflicht der Prüferinnen und Prüfer, eine Bewertung der jeweiligen Aufsichtsarbeit auf Grundlage eines allgemeinen Klausurbewertungsbogens vorzunehmen und hierbei allgemeine Bewertungsgrundsätze zu beachten, kann dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht entnommen werden.

Zur Rügeobliegenheit der Klägerin nach ordnungsgemäßer Durchführung des Überdenkungsverfahrens: Die bloße Wiederholung der bereits im Vorverfahren vorgetragenen Bewertungsrügen im gerichtlichen Verfahren genügt nicht, um die vorliegenden Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer in Zweifel zu ziehen.