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25.10.2021 - Recht der Landesbeamten, 6 V 1135/21, Beschluss vom 25.10.2021

Datum der Entscheidung
25.10.2021
Aktenzeichen
6 V 1135/21
Normen
BeamtStG § 23 Abs 4 S 1
BeamtStG § 23 Abs 4 S 2
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Charakterliche Eignung
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf
persönliche Eignung
Polizeikommissar-Anwärter
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Leitsatz
Zur Entlassung eines Polizeikommissar-Anwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund charakterlicher Nichteignung.