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13.06.2025 - Rechtsstellung von Fraktionen und Gruppen in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, keine Rechtsnachfolge bei Verlust des Fraktionsstatus. Umdeutung einer Verrechnung von Geldleistungen an eine Fraktion in ein Zurückbehaltungsrecht wegen mangelhafte

Datum der Entscheidung
13.06.2025
Aktenzeichen
1 K 2311/22
Normen
EOG § 16
EOG § 18a
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Fraktion
Gruppe
Kommunalverfassungsstreit
Umdeutung
Leitsatz
Keine Rechtnachfolge bei Wechsel von Fraktion zu Gruppe.
Klagebefugnis der "Fraktion in Liquidation"
kein Verwaltungsakt im kommunalverfassungsrechtlichen Innenverhältnis
Umdeutung einer Verrechnung von Geldleistungen an Fraktion in ein Zurückbehaltungsrecht wegen mangelhafter Rechnungslegung