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19.08.2024 - Suspendierungsverfügung überlagert Verbot des Führens der Dienstgeschäfte in seiner Wirkung, 6 V 1955/24, Beschluss vom 19.08.2024

Datum der Entscheidung
19.08.2024
Aktenzeichen
6 V 1955/24
Normen
39 BeamtStG
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Verbot des Führens der Dienstgeschäfte
Leitsatz
Ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte wird mit der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung „gegenstandslos“ (Urban/Wittkowski/Urban, BDG, 2. Aufl. 2017, § 38 Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 10.06.1988 – 1 TH 2568/87, juris; VG Magdeburg, Beschl. v. 29.07.2020 – 15 B 7/20, juris Rn. 46) oder „überdeckt“ (Urban/Wittkowski/Urban, a.a.O. mit Hinweis auf die Literatur) oder „gesperrt“.