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08.09.2015 - Umsetzung nach Meldung eines Korruptionsverdachts

Datum der Entscheidung
08.09.2015
Aktenzeichen
6 K 1003/14
Normen
BeamtStG § 35
BeamtStG § 42 Abs 1
StGB § 331
Rechtsgebiet
Versetzungen und Abordnungen
Schlagworte
Korruption, Spannungsverhältnis, Umsetzung
Leitsatz
Beruht eine Umsetzung auf Umständen, die im Zusammenhang mit der Meldung eines Korruptionsverdachts stehen, sind die Wertungen der zur Verhinderung von Korruption erlassenen Vorschriften zu berücksichtigen. Das schließt es aus, einen Beamten umzusetzen, der diese Vorschriften beachtet hat.