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  • Urteil vom 06.03.2026, Ausländerrecht, Ausweisung, Beschaffungskriminalität, Betäubungsmittelabhängigkeit, 4 K 512/25, Urteil vom 06.03.2026

06.03.2026 - Urteil vom 06.03.2026, Ausländerrecht, Ausweisung, Beschaffungskriminalität, Betäubungsmittelabhängigkeit, 4 K 512/25, Urteil vom 06.03.2026

Datum der Entscheidung
06.03.2026
Aktenzeichen
4 K 512/25
Normen
AufenthG § 53 Abs 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausweisung
Beschaffungskriminalität
Betäubungsmittelabhängigkeit
Einreise- und Aufenthaltsverbot
Türkei
Leitsatz
1. Zur Rechtmäßigkeit einer Ausweisung.
2. Eine unbehandelte schwere Betäubungsmittelabhängigkeit stellt ein schweres Indiz für eine bestehende Wiederholungsgefahr dar, wenn die der Ausweisung zugrunde liegenden Anlasstaten dem Feld der Beschaffungskriminalität zuzuordnen sind.
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf