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  • Verlegung, Versammlungsauflage, Versammlungsort, 5 V 364/26, Beschluss vom 13.02.2026

13.02.2026 - Verlegung, Versammlungsauflage, Versammlungsort, 5 V 364/26, Beschluss vom 13.02.2026

Datum der Entscheidung
13.02.2026
Aktenzeichen
5 V 364/26
Normen
VersG § 15
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Verlegung
Versammlungsauflage
Versammlungsort
Leitsatz
1) Die Interessen eines Anmelders einer Versammlung sind im Einzelfall mit den Rechten der Anlieger des Versammlungsorts, insbesondere der Berufsfreiheit der dort ansässigen Gastronomen, abzuwägen.
2) Bloße versammlungstypische Belästigungen, die sich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als unzumutbare Beeinträchtigung darstellen, rechtfertigen keine Verlegung des Versammlungsorts mittels versammlungsrechtlicher Auflage.