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  • Wahlprüfung, Anforderungen an eine Aufstellungsversammlung, 14 K 1481/23, Beschluss vom 05.12.2023

05.12.2023 - Wahlprüfung, Anforderungen an eine Aufstellungsversammlung, 14 K 1481/23, Beschluss vom 05.12.2023

Datum der Entscheidung
05.12.2023
Aktenzeichen
14 K 1481/23
Normen
BremWahlG § 38
Rechtsgebiet
Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht
Schlagworte
Aufstellungsversammlung
Wahlprüfung
Leitsatz
Eine Partei muss alle zumutbaren rechtlichen und organisatorischen Schritte einleiten, um möglichst alle teilnahmeberechtigten Mitglieder zu einer Versammlung einzuladen, in der die Kandidaten für einen Wahlvorschlag zu wählen sind.