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19.08.2020 - Zulassung der Geschwisterkinder bei der Einschulungsfeier

Datum der Entscheidung
19.08.2020
Aktenzeichen
5 V 1657/20
Normen
GG Art 3 Abs 1
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Abstandsgebot
Leitsatz
Der pauschalisierte Ausschluss von Geschwisterkindern an den Einschulungsfeiern am 29.08.2020 im Land Bremen stellt eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung dar.