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28.09.2017 - Zulassung zum Freimarkt 2017

Datum der Entscheidung
28.09.2017
Aktenzeichen
5 V 2406/17
Normen
BremVwVfG § 38
BremVwVfG § 38 Abs 1
GewO § 70
GewO § 70 Abs 3
VwVfG § 38
Rechtsgebiet
Gewerberecht
Schlagworte
Freimarkt
Marktzulassung
Neubewerbung
Neuerwerber
Stammbeschicker
Leitsatz
Die jahrzehntelange ununterbrochene Teilnahme eines Stammbeschickers an einem Volksfest begründet keinen qualitätsunabhängigen Anspruch des Neuerwerbers auf zukünftige Berücksichtigung.