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21.05.2019 - Zulassung zur Beiratswahl

Datum der Entscheidung
21.05.2019
Aktenzeichen
1 V 829/19
Normen
BremWahlG § 23
BremWahlG § 54
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Wahl
Wahlprüfung
Wahlvorschlag
Zulassung
Leitsatz
Die Zulassung eines Wahlvorschlags zum Ortsbeirat kann nicht vor dem Verwaltungsgericht erstritten, sondern erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren problematisiert werden.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf