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  • Zur Verletzung der beamtenrechtlichen Fürosorgepflicht; hier: Anspruch auf ermessensfehlerfreie Prüfung der Einweisung in eine höherwertige Planstelle bei gesetzlicher Stellenbewertung, 6 K 3016/23, Urteil vom 14.11.2025

14.11.2025 - Zur Verletzung der beamtenrechtlichen Fürosorgepflicht; hier: Anspruch auf ermessensfehlerfreie Prüfung der Einweisung in eine höherwertige Planstelle bei gesetzlicher Stellenbewertung, 6 K 3016/23, Urteil vom 14.11.2025

Datum der Entscheidung
14.11.2025
Aktenzeichen
6 K 3016/23
Normen
BremBesG § 20
BremBesG § 69
BremBG § 124
BremBG § 20
BremBG § 25
BremLVO § 9
Rechtsgebiet
Beförderungen
Schlagworte
Beamtenrecht
Einweisung Planstelle
Fürsorgepflicht
Fürsorgepflichtverletzung
gesetzliche Stellenbewertung
Senatsbeschluss
Verwaltungsvorschrift
Leitsatz
1. Bei der Einweisung in die Besoldungsgruppe A 14 handelt es auch dann um eine Beförderung im Sinne von § 20 Abs. 1 BremBG, wenn die gesetzlich Stellenbewertung nachvollzogen wird.
2. Dem Senatsbeschluss vom 06.03.1997 kann nicht entnommen werden, dass die Wartezeit für die weitere Beförderung eines Beamten auf 24 Monate unabhängig davon angehoben worden ist, ob das Amt zu durchlaufen werden braucht oder nicht.
3. Der Senatsbeschluss vom 06.03.1997 ist rechtswidrig, soweit er darin eine Mindestwartezeit in Höhe von 24 Monate für den Fall vorsieht, dass ein Amt nicht zu durchlaufen werden braucht.
4. Verwaltungsvorschriften, die unmittelbare Außenwirkung gegenüber Dritten entfalten, sind bekannt zu geben.