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07.08.2019 - Zuweisung "Paula-Modersohn-Oberschule, Bremerhaven"

Datum der Entscheidung
07.08.2019
Aktenzeichen
1 V 1232/19
Normen
AufnahmeVO § 10 Abs 2
AufnahmeVO § 18 Abs 1 S 2
BremSchulVwG § 6
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
AVWS
Härtefall
Inklusionsklasse
Kapazität
LSV
Paula Modersohn Schule
Schulzuweisung
Leitsatz
Die Festsetzung einer geringeren Schülerzahl als vom Land zugelassen für die Klassen einer Schule bedarf einer Begründung.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf