Herzlich Willkommen
Auf dieser Seite bekommen Sie Informationen über die Arbeit und die Organisation vom Verwaltungsgericht Bremen
Das Verwaltungsgericht Bremen
Das Verwaltungsgericht ist ein Gericht in Bremen.
In einem Gericht entscheiden Richter und Richterinnen, was nach dem Gesetz richtig ist.
Diese Entscheidungen nennt man Urteile oder Beschlüsse.
Aufgaben
Manchmal sind Bürgerinnen und Bürger
mit der Entscheidung von einer Behörde nicht einverstanden.
Dann können Bürgerinnern und Bürger bei einem Verwaltungsgericht klagen.
Für eine Klage brauchen Sie beim Verwaltungsgericht keinen Rechts-Anwalt.
Das Verwaltungsgericht hat eine Stelle, die den Menschen hilft eine Klage zu schreiben.
Die Stelle heißt Rechts-Antrags-Stelle.
Wofür ist das Verwaltungsgericht zuständig?
• Das Verwaltungsgericht entscheidet,
wenn Bürgerinnen oder Bürger
und Behörden sich bei einer Sache uneinig sind.
• Ein Verwaltungsgericht kontrolliert,
ob das was die Behörden tun, richtig ist.
• Ein Verwaltungsgericht entscheidet,
ob Entscheidungen von Behörden in Ordnung sind
oder aufgehoben werden.
• ob Behörden etwas Bestimmtes tun
oder unterlassen müssen.
Beispiele, wo das Verwaltungsgericht
Entscheidungen von Behörden prüft:
• Wenn es Streit gibt,
ob ein Haus gebaut werden darf.
• Wenn es Streit gibt,
ob ein Mensch aus einem anderen Land in Deutschland bleiben darf.
• Wenn es Streit gibt, ob jemand Auto fahren darf.
Zum Beispiel, weil er betrunken Auto gefahren ist.
Gegen die Entscheidungen vom Verwaltungsgericht kann man sich beschweren. Das nennt man Berufung oder Beschwerde. Wenn die Beteiligten einverstanden sind mit der Entscheidung vom Verwaltungsgericht, ist die Entscheidung für die Beteiligten verbindlich.
Das bedeutet: Es gilt für alle Beteiligten.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger
mit der Entscheidung von einem Verwaltungsgericht
nicht einverstanden sind:
Dann können sie bei einem Ober-Verwaltungsgericht klagen.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger
mit der Entscheidung von einem Ober-Verwaltungsgericht
nicht einverstanden sind:
Dann können sie das Bundes-Verwaltungsgericht
um eine endgültige Entscheidung bitten.
Das hat der Gesetzgeber festgelegt.
Das ist die Stelle, die ein Gesetz macht.
Das Verwaltungsgericht ist die erste Instanz bei vielen Streitigkeiten
zwischen Bürgerinnen oder Bürgern und Behörden.
Eine Instanz ist eine bestimmte Stufe bei einem Gerichtsverfahren.
Die erste Instanz ist die Stelle,
die als Erste entscheidet.
Oft sind das die Verwaltungsgerichte.
Die zweite Instanz ist die Stelle,
die als Zweite entscheidet.
Zum Beispiel nach einer Beschwerde.
Oft sind das die Ober-Verwaltungsgerichte.
Die höchste Instanz ist die Stelle,
die als Letzte entscheidet.
Ihre Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.
Zum Beispiel die Entscheidungen vom Bundes-Verwaltungsgericht.
Organisation
Der Präsident oder die Präsidentin
Hier ist der Präsident oder die Präsidentin
im Verwaltungsgericht gemeint.
Der Präsident oder die Präsidentin
hat die dienstliche Leitung.
Er oder sie leitet
• alle Richter und Richterinnen und
• alle anderen beschäftigten Personen im Verwaltungsgericht.
Der Präsident hat eine zweite Aufgabe.
Der Präsident ist auch selbst als Richter tätig.
Er darf anderen Richterinnen und Richtern
keine Anweisungen für die rechtlichen Entscheidungen geben.
Das Gleiche gilt für die Präsidentin
im Verwaltungsgericht.
Wenn es eine Präsidentin gibt,
ist sie selbst als Richterin tätig.
Sie darf anderen Richterinnen und Richtern
keine Anweisungen für die rechtlichen Entscheidungen geben.
Der Präsident wird von einer Vize-Präsidentin vertreten.
Wenn der Präsident nicht da ist, leitet die Vize-Präsidentin das Gericht.
Kammern
Im Verwaltungsgericht gibt es Kammern.
Kammern sind Gruppen.
In den Kammern arbeiten die Richter und Richterinnen.
Die Kammern treffen in Einzelfällen rechtliche Entscheidungen.
Im Geschäfts-Verteilungs-Plan ist aufgeschrieben,
wofür die Kammern zuständig sind.
Gerichtsverwaltung
Die Gerichtsverwaltung unterstützt die Kammern und
den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Gerichtsverwaltung besteht aus
• dem Geschäftsleiter
• der Verwaltungs-Abteilung
• den Geschäftsstellen
Mediation beim Güte-Richter
Das Wort Mediation bedeutet so viel wie „Vermittlung“.
Genauer gesagt: „friedensstiftende versöhnende Vermittlung“.
Die Mediation beim Güte-Richter ist ein besonderes Verfahren.
In diesem Verfahren wird versucht, einen Streit ohne Urteil zu beenden.
Die beteiligten Personen sollen den Streit selbst lösen.
Der Güte-Richter hilft ihnen dabei.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.