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31.05.2022 - Reduzierung der Versorgungsbezüge, 7 K 2920/20, Urteil vom 31.05.2022

Datum der Entscheidung
31.05.2022
Aktenzeichen
7 K 2920/20
Normen
BremBeamtVG § 16 Abs 4
GG Art 3 Abs 1
GG Art 33
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Anrechnung
Beamtenversorgung
Gleichheitsgrundsatz
hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
Mindestversorgung
Ruhen
Ruhensberechnung
Leitsatz
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes, wonach nicht die Mindestversorgung ausgezahlt wird, sondern nur das (geringere) erdiente Ruhegehalt, wenn bei der betroffenen Person durch eine zusätzliche Rentenzahlung von dritter Seite sichergestellt ist, dass insgesamt (durch erdientes Ruhegehalt und Rente) das Mindestruhegehalt erreicht ist.