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21.02.2023 - Kommunalrecht, 1 V 2102/22, Beschluss vom 21.02.2023

Datum der Entscheidung
21.02.2023
Aktenzeichen
1 V 2102/22
Normen
VerfBhrv § 23 Abs 2
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Ausschuss
Beteiligungsrecht
Rechtsschutzinteresse
Stadtverordnete
Stadtverordnetenversammlung
Leitsatz
Mitglieder eines Kommunalparlaments haben kein Rechtsschutzinteresse wegen einer Verletzung ihrer Beteiligungsrechte durch Beschlüsse seiner Ausschüsse, wenn sie die Beteiligung in dem Kommunalparlament selber herbeizuführen können