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07.02.2023 - Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis, 6 K 2388/19, Urteil vom 07.02.2023

Datum der Entscheidung
07.02.2023
Aktenzeichen
6 K 2388/19
Normen
JGG § 47 Abs 1
SG § 17 Abs 2 Satz 3
SG § 55 Abs 5
StGB § 224 Abs 1 Nr 4
Schlagworte
Ansehen der Bundeswehr
gefährliche Körperverletzung
militärische Ordnung
Straftat von erheblichem Gewicht
Leitsatz
Zum Einzelfall einer unverhältnismäßigen Entlassung aus dem Dienstverhältnis gem. § 55 Abs. 5 SG, wegen der Möglichkeit, den aus der Begehung einer außerdienstlichen gefährlichen Körperverletzung eines heranwachsenden Soldaten auf Zeit grundsätzlich resultierenden Gefährdungen der militärischen Ordnung und des Ansehens der Bundeswehr durch eine Disziplinarmaßnahme hinreichend zu begegnen.