Sie sind hier:
  • Entscheidungen
  • Entscheidungsübersicht
  • Kinder- und Jugendhilferecht, Kita-Beitrag, Regelung über die für die Ermittlung des Jahreseinkommens maßgeblichen Zeiträume, 3 K 898/22, Urteil vom 15.03.2024

15.03.2024 - Kinder- und Jugendhilferecht, Kita-Beitrag, Regelung über die für die Ermittlung des Jahreseinkommens maßgeblichen Zeiträume, 3 K 898/22, Urteil vom 15.03.2024

Datum der Entscheidung
15.03.2024
Aktenzeichen
3 K 898/22
Normen
GG Art 3 Abs 1
Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen § 5 Abs 2
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Gestaltungsspielraum
Gleichheitssatz
Kita-Beitrag
Ortsgesetz
Leitsatz
§ 5 Abs. 2 des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG