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25.02.2010 - Gebührenfreiheit von Sozialleistungsträgern

Datum der Entscheidung
25.02.2010
Aktenzeichen
2 K 659/09
Normen
AtomG § 21 Abs 5
BremGebBeitrG § 22
BremGebBeitrG § 7
HeilberufsG § 6
HeilberufsG § 8 Abs 2
RöV § 17a
SGB 10 § 64 Abs 2
Rechtsgebiet
Gebühren
Schlagworte
Angabe der Rechtsgrundlage
Ärztekammer
ärztliche Stelle
Erbringung von Sozialleistungen
Gebührenbefreiung
öffentliches Interesse
Röntgeneinrichtungen
Überprüfung
Leitsatz
Die Gebührenfreiheit von Sozialleistungsträgern findet auch bei gebührenpflichtigen Überprüfungen durch die zuständige ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung statt