Sie sind hier:

24.06.2019 - Informationen zum BSAG-WLAN, Verträge zum BSAG-WLAN, Akteneinsicht BSAG-WLAN

Datum der Entscheidung
24.06.2019
Aktenzeichen
4 K 1641/17
Normen
BremIFG § 1
BremIFG § 1 Abs 1 S 3
BremIFG § 7 Abs 2 S 2
Rechtsgebiet
Informationsfreiheitsgesetz
Schlagworte
Aufgabenträgerschaft
Auskunftsanspruch
Daseinsvorsorge
Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNV
Straßenbahn
WLAN
Zweckverband
Leitsatz
Die Stadtgemeinde Bremen ist nicht passivlegitimiert hinsichtlich eines die Verträge der Beigeladenen, einer AG in öffentlicher Hand, die Leistungen der Daseinsvorsorge übernommen hat, mit privaten Dritten betreffenden, auf das BremIFG gestützen Auskunftanspruchs, da die hoheitliche Aufgabe von ihr auf einen Zweckverband übertragen wurde und dieser die Behörde ist, an welche das Auskunftsersuchen zu richten ist.