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27.04.2017 - Akteneinsicht

Datum der Entscheidung
27.04.2017
Aktenzeichen
4 K 1332/16
Normen
BremIFG § 3 Nr 1
Rechtsgebiet
Informationsfreiheitsgesetz
Schlagworte
Glücksspielstaatsvertrag
Informationszugang
Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Anspruch auf Herausgabe sämtlicher den Glücksspieländerungsstaatsvertrag betreffenden Unterlagen nach § 3 Nr. 1 a) BremIFG ausgeschlossen, wenn und solange das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Beziehungen Bremens zu einem anderen Bundesland.