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11.09.2020 - Übernahme in das Beamtenverhältnis / Entschädigung, Urteil vom 11.09.2020

Datum der Entscheidung
11.09.2020
Aktenzeichen
6 K 112/19
Normen
GG Art 3 Abs 2
GG Art 6 Abs 1
LHO § 48
RL 2006/54/EG
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Altersdiskriminierung
Altersgrenze
mittelbare Diskriminierung von Frauen
Verbeamtung
Leitsatz
Eine pauschale Altersgrenze der Vollendung des 45. Lebensjahrs für die Ernennung in das Beamtenverhältnis bewirkt gegenüber Frauen mit Kindererziehungszeiten keine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts.