Sie sind hier:

03.12.2020 - Umverteilung § 15a, Beschluss vom 03.12.2020

Datum der Entscheidung
03.12.2020
Aktenzeichen
4 V 1991/20
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 85a
BGB § 1597a
BGB § 1597a Abs 2
BGB § 1597a Abs 3 S 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Vaterschaftsanerkennung
Verteilung nach § 15a AufenthG
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer
Leitsatz
Der Umstand, dass ein Verfahren nach § 85a AufenthG eingeleitet wurde, hindert die Ausländerbehörde nicht, das Verteilungsverfahren nach § 15a AufenthG durchzuführen. Dieses Verfahren geht nach der gesetzlichen Konzeption allen anderen ausländerrechtlichen Entscheidungen vor.