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17.11.2020 - 4 V 1652/20, Umverteilung § 15 a, Beschluss vom 17.11.2020

Datum der Entscheidung
17.11.2020
Aktenzeichen
4 V 1652/20
Normen
AufenthG § 15a Abs 1
AufenthG § 15a Abs 1 S 6
VwGO § 108
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Anknüpfungstatsachen
Attest
Daueraufenthalt
gesundheitliche Beeinträchtigung
Nachvollziehbarkeit
Positivstaater
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
psychiatrische Atteste
unerlaubte Einreise
Verteilung nach § 15a AufenthG
Leitsatz
Zur unerlaubten Einreise eines sogenannten Positivstaters bei beabsichtigtem Daueraufenthalt

Zur Frage, wann ausnahmsweise auch ein Aufenthaltswechsel innerhalb des Bundesgebiets nicht zumutbar sein kann

Zur Nachvollziehbarkeit psychiatrischer Atteste, insbesondere hinsichtlich starker Ähnlichkeiten in einer Vielzahl von Verfahren

Zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung von Anknüpfungstatsachen hinsichtlich der Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung