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10.09.2021 - Asylrecht, 1 V 1408/21, Beschluss vom 10.09.2021

Datum der Entscheidung
10.09.2021
Aktenzeichen
1 V 1408/21
Normen
§ 71a AsylG
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Dänemark
Zweitantrag
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob ein Asylantrag, der nach Ablehnung eines Erstantrags in Dänemark gestellt wurde, als Zweitantrag behandelt werden darf.