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15.11.2018 - Befristete Betriebserlaubnis von zwei Spielhallen

Datum der Entscheidung
15.11.2018
Aktenzeichen
5 K 2030/17
Normen
BremSpielhG § 2 Abs 1
Rechtsgebiet
Gewerberecht
Schlagworte
Befristung
Spielhallenerlaubnis
Spielhallengesetz
Leitsatz
1. Eine isolierte Anfechtung der Befristung einer Spielhallenerlaubnis scheidet aus, wenn sie Gesetzes wegen konstitutiver Bestandteil der Erlaubnis ist.
2. Zur Auslegung der Befristungsregelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 BremSpielhG.
3. Zur Verfassungsmäßigkeit der Befristungsregelung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BremSpielhG.