Leitsatz
1. Bei der Parole "From the river to the sea" handelt es sich um ein Kennzeichen der Hamas.
2. Die öffentliche Verwendung dieser Parole ist strafbar, wenn es sich nicht ausnahmsweise um eine "sozialadäquate" Nutzung handelt; hierfür ist aber mit Blick auf den Schutzzweck der Norm regelmäßig eine - bei der Verwendung des Kennzeichens auch für informierte Dritte erkennbare - Distanzierung von der verbotenen Organisation erforderlich.