Leitsatz
1. Zur hinreichenden Nachvollziehbarkeit eines amtsärztlichen Gutachtens gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 BBG (hier: verneint).
2. Zu den Grenzen der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Unmöglichkeit der Sachverhaltsaufklärung in der Frage der Dienstunfähigkeit einer an Multipler Sklerose und einer psychischen Erkrankung leidenden Beamtin, die derzeit (wieder) dienstfähigen ist, zum drei Jahre in der Vergangenheit liegenden entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung.