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04.04.2017 - Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Datum der Entscheidung
04.04.2017
Aktenzeichen
4 K 3418/16
Normen
BremIFG § 1
BremIFG § 3
BremIFG § 4
BremIFG § 7
VwGO § 100 Abs 2
Rechtsgebiet
Informationsfreiheitsgesetz
Schlagworte
Akteneinsicht
Informationsfreiheit
Leitsatz
Ereldigung eines Akteneinsichtsgesuch durch Einsichtnahme in die vorhandenen Behördenakten; Keine Amtsermittlungspflicht, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass weitere Akten bei der Behörde geführt werden.